Ausbildung 

 

Begleithundeausbildung

 

Diese Begleithundeausbildung (FCI-BH/VT) stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Ihr erfolgreiches Bestehen ist sowohl für den Gebrauchshundesport als auch für alle anderen Sparten eine grundlegende Voraussetzung.

Die BH besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden auf dem Übungsplatz Leinenführigkeit, Unbefangenheit, Freifolge, Sitz und Ablegen in Verbindung mit Herankommen getestet. 

Im zweiten Teil wird die Verkehrssicherheit geprüft. Der Hund geht angeleint und soll sich gegenüber Passanten, anderen Hunden und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. 

Zur Begleithundeprüfung gehört auch eine schriftliche Prüfung (Sachkundenachweis), die das Wissen des Hundeführers überprüft.

Zur Prüfung wird der Hund frühestens im Alter von 15 Monaten zugelassen. Für die Anerkennung der Prüfung ist eine Mitgliedschaft im SV oder einem VDH-anerkannten Verein Voraussetzung.

IGP-Ausbildung (Internationale Gebrauchshunde Prüfung)

 

Abteilung A: Fährtenarbeit

 

Der Hund muss mit tiefer Nase eine Spur (Fährte) suchen, die vorher eine Person in den Acker oder in eine Wiese gelegt hat.

Auf die Fährte werden Gegenstände gelegt, die der Hund anzeigen (verweisen) muss.
Die Anzahl der Gegenstände, die Länge und die Schwierigkeit der abzusuchenden Fährte richten sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (FCI-IGP 1- 3, FCI-FH 1-3)

 

Abteilung B: Unterordnung (Gehorsam)

 

Die Unterordnung baut auf die Begleithundeprüfung auf.

Bei der Prüfung wird ein vorgegebenes Schema gelaufen dabei müssen verschiedene Übungen absolviert werden. Bei der FCI-IGP werden Geraden mit Tempowechsel, Winkel, Wendungen in Freifolge gezeigt, der Hund läuft dabei freudig und aufmerksam in der Fußposition. Der Hund muss „Sitz“ und „Platz“ beherrschen, ein Bringholz auf ebener Erde apportieren, über eine Meterhürde springen und über eine Schrägwand klettern. Beim Voraussenden soll sich der Hund in schneller Gangart geradlinig eine vorgegebene Distanz entfernen und sich auf das Hörzeichen „Platz“ sofort ablegen.
Die vorgegeben Übungen variieren je nach Prüfungsstufe in Art und Ausführung.

 

 

Abteilung C: Schutzdienst

 

Beim Schutzdienst wird der angeborene Beutetrieb des Hundes gezielt
gefördert und eingesetzt. Die Beute ist in diesem Fall der Schutzarm aus Jute und NICHT der Mensch. Der Hund lernt, unter extremen Bedingungen und in hoher Trieblage auf
die Hörzeichen seines Hundeführers sofort zu reagieren. Der Schutzdienst ist
jedoch auch für die Zuchtselektion von größter Bedeutung.

Während der Prüfung wird die gezeigte Wesensveranlagung bewertet:

a) Triebveranlagung T
b) Selbstsicherheit S
c) Belastbarkeit B

Ein „Scheintäter“ wird gesucht und gestellt.

Der Schutzdienst ist in 3 Phasen unterteilt:

1. Revieren und Stellübungen (inkl. Bewachungsphasen)

2. Kampfhandlungen

3. Führigkeit (Gehorsam; Beziehung zwischen Hund und Hundeführer)